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   LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12   

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https://dejure.org/2015,105779
LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12 (https://dejure.org/2015,105779)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.01.2015 - L 4 R 916/12 (https://dejure.org/2015,105779)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 2015 - L 4 R 916/12 (https://dejure.org/2015,105779)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2011 - L 4 R 1036/10

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12
    Entgegen der Annahme der Klägerin trug die Beigeladene zu 1) kein nennenswertes unternehmerisches Risiko, was nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ein besonders gewichtiges Entscheidungskriterium darstellt (vgl. dazu z.B. Urteile des Senats vom 2. September 2011 - L 4 R 1036/10 -, vom 30. März 2012 - L 4 R 2043/10 - und vom 22. März 2013 - L 4 KR 3725/11 -, alle in juris, sowie vom 6. Dezember 2012 - L 4 R 314/12 -, nicht veröffentlicht).

    Dem Arbeitnehmer werden dadurch sämtliche Schutzmöglichkeiten genommen, ohne dass dies im Ergebnis durch unternehmerische Rechte oder gar Gewinne kompensiert wird (vgl. z.B. Urteile des erkennenden Senats vom 12. Dezember 2008 - L 4 R 3542/05 - und vom 2. September 2011 - L 4 R 1036/10 , beide in juris).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B.: BSG, Urteile vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - und 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, jeweils m.w.N., alle in juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, in juris).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen z.B.: BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und 25/10 R -, 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - sowie 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - jeweils m.w.N., alle in juris; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, in juris).

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B.: BSG, Urteile vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - und 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, jeweils m.w.N., alle in juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12
    Die vertragliche Einräumung einer Delegationsbefugnis allein ist kein entscheidendes Kriterium für eine selbstständige Tätigkeit, weil sie nichts darüber aussagt, inwieweit von ihr Gebrauch gemacht wird, realistischerweise überhaupt Gebrauch gemacht werden könnte und sie damit die Tätigkeit tatsächlich prägt (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - L 4 R 3542/05

    Sozialversicherungspflicht - WC-Kabinenfahrer - Einsatz des eigenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12
    Dem Arbeitnehmer werden dadurch sämtliche Schutzmöglichkeiten genommen, ohne dass dies im Ergebnis durch unternehmerische Rechte oder gar Gewinne kompensiert wird (vgl. z.B. Urteile des erkennenden Senats vom 12. Dezember 2008 - L 4 R 3542/05 - und vom 2. September 2011 - L 4 R 1036/10 , beide in juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B.: BSG, Urteile vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - und 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, jeweils m.w.N., alle in juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12
    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, in juris).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen z.B.: BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und 25/10 R -, 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - sowie 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - jeweils m.w.N., alle in juris; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, in juris).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen z.B.: BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und 25/10 R -, 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - sowie 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - jeweils m.w.N., alle in juris; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, in juris).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1977 - 12/3/12 RK 39/74 - BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - ; BSG, Urteil vom 10. August 2000 - B 12 KR 21/98 R , jeweils m.w.N., alle in juris).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • BSG, 30.09.2015 - B 12 KR 13/13 R

    Keine Berechtigung zur Reduzierung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2012 - L 4 R 2043/10

    Sozialversicherungspflicht - Fitnesstrainerin - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 3725/11

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2005 - L 1 KR 66/02

    Sozialversicherung - Befugnis des Rentenversicherungsträgers zum Erlass

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2012 - L 4 R 314/12
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - nicht zur

    Die Beklagte darf den an den Arbeitgeber gerichteten Bescheid gegenüber dem Drittbetroffenen mit dem Hinweis, dass dieser berechtigt sei, Rechtsbehelfe einzulegen, bekanntgeben (Urteil des Senats vom 23. Januar 2015 - L 4 R 916/12 - m.w.N., nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 903/15

    Keine Vermeidung der Sozialversicherungspflicht durch das Outsourcing von

    Die Beklagte darf den an den Arbeitgeber gerichteten Bescheid gegenüber dem Drittbetroffenen mit dem Hinweis, dass dieser berechtigt sei, Rechtsbehelfe einzulegen, bekanntgeben (Urteil des Senats vom 23. Januar 2015 - L 4 R 916/12 - m.w.N., nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2015 - L 4 R 861/13
    Die Beklagte darf den an den Arbeitgeber gerichteten Bescheid gegenüber dem Drittbetroffenen mit dem Hinweis, dass dieser berechtigt sei, Rechtsbehelfe einzulegen, bekanntgeben (Urteil des Senats vom 23. Januar 2015 - L 4 R 916/12 - m.w.N., nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 219/14
    Die Beklagte darf den an den Arbeitgeber gerichteten Bescheid gegenüber dem Drittbetroffenen mit dem Hinweis, dass dieser berechtigt sei, Rechtsbehelfe einzulegen, bekanntgeben (Urteil des Senats vom 23. Januar 2015 - L 4 R 916/12 - m.w.N., nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2015 - L 4 R 4289/14
    Die Beklagte darf den an den Arbeitgeber gerichteten Bescheid gegenüber dem Drittbetroffenen mit dem Hinweis, dass dieser berechtigt sei, Rechtsbehelfe einzulegen, bekanntgeben (Urteil des Senats vom 23. Januar 2015 - L 4 R 916/12 - m.w.N., nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2015 - L 4 R 2572/14
    Die Beklagte darf den an den Arbeitgeber gerichteten Bescheid gegenüber dem Drittbetroffenen mit dem Hinweis, dass dieser berechtigt sei, Rechtsbehelfe einzulegen, bekanntgeben (Urteil des Senats vom 23. Januar 2015 - L 4 R 916/12 - m.w.N., nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2016 - L 4 R 2890/15
    Die Beklagte darf den an den Arbeitgeber gerichteten Bescheid gegenüber dem Drittbetroffenen mit dem Hinweis, dass dieser berechtigt sei, Rechtsbehelfe einzulegen, bekanntgeben (Urteil des Senats vom 23. Januar 2015 - L 4 R 916/12 - m.w.N., nicht veröffentlicht).
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